Dreh- und Angelpunkt des Projektes sind die Paten. Alle die gewillt sind, am Leben eines Kindes oder Jugendlichen aktiv teilzuhaben und die mindestens das 21. Lebensjahr erreicht haben, kommen für diese Aufgabe in Frage. Wichtiger als formale Kriterien wie Alter, Beruf oder Qualifikationen aus den Bereichen Sozialarbeit oder Pädagogik ist, sich für ein Jahr auf ein Kind oder einen Jugendlichen einzulassen und sich wöchentlich für mindestens eine Stunde mit diesen zu treffen.
Noch zu erwähnen ist, dass der Pate keinerlei erzieherische Funktionen übernehmen soll, sondern hauptsächlich Freund und Vorbild ist.
Die Patin bzw. der Pate und das Kind/Jugendlicher müssen für sich einen praktikablen Weg suchen. Konkrete Handlungsanweisungen gibt es nicht. Patin bzw. Pate und Kind oder Jugendlicher entwickeln ihren Ansatz gemeinsam.
Die Lenkungsgruppe steht beratend und mit professioneller Hilfe zur Seite, wenn die Patin/der Pate Fragen haben oder unsicher sind, wie sie sich bei bestimmten Problemen des Kindes/des Jugendlichen verhalten sollen.
Zum „Pate sein“ gehört unter Anderem auch die regelmäßige Teilnahme an den Patentreffen, bei denen die Paten untereinander Erfahrungen austauschen können oder auch Informationen über bestimmte Themen, wie „Pubertät“, „Drogen“ usw. erhalten.
Diese Treffen finden 4 – 6 Mal jährlich statt.
Vor Beginn einer Patenschaft besuchen zwei Mitglieder der Lenkungsgruppe den Paten in seiner häuslichen Umgebung. Wenn diese Beiden am Morgen nach dem Besuch sagen können: „Hier würde ich auch mein eigenes Kind hingeben“ – dann kann eine Patenschaft beginnen.Beim Kennenlerntreffen sehen sich die Patin/der Pate und das Kind/der Jugendliche oft in Begleitung eines Elternteils und zwei Mitgliedern aus der Lenkungsgruppe das erste Mal.
Es geht dabei um die Vorstellung der Hobbys, Interessen und Erwartungen für die gemeinsame Zeit. Am Ende des Termins wird das 1. Treffen, das nur zwischen dem Paten und dem Kind stattfindet, vereinbart und es werden die Adressen ausgetauscht.Wenn "Beide" es wollen, wird nach einer Probezeit von 6 Wochen ein Ehrenvertrag, vorerst für ein Jahr, geschlossen. Wie, wo und wie oft sich die Parteien in diesem Zeitraum treffen, steht ihnen offen. Natürlich kann der Vertrag nach Ablauf des ersten Jahres verlängert werden.